leiste_oben_telefon Notfallnummerleiste_oben_person Meine StadtwerkeKontaktleiste_oben_suche

Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
Maximal 200 Zeichen insgesamt.
Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

sprechblasesprechblasesprechblase

Gas- und Wärmeversorgung

Wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig.

Infobild Gasspeicherumlage

Seit dem 1. April gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, was bedeutet, dass Verbraucher mit höheren Gaspreisen rechnen müssen. Die zeitlich begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer endete Ende März. Die Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz erhöht den Gaspreis um 11 Prozent.

Um den Anstieg der Energiepreise aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine abzufedern, hatte die Politik beschlossen, die Mehrwertsteuer für Erdgaslieferungen und Fernwärme zu senken. Im Oktober 2022 wurde der Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme war von Anfang an bis zum 31. März 2024 befristet.

Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden müsse durchschnittlich mit Mehrkosten von etwa 180 Euro pro Jahr rechnen. Ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden müsste zusätzlich ca. 45 Euro zahlen.

Zählerstand melden

Es wird empfohlen, den Gaszählerstand abzulesen und zu melden, um sicherzustellen, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet wird. Ohne den Zählerstand müsste geschätzt werden, was unter Umständen zu einer Überzahlung führen könnte.