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Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
Maximal 200 Zeichen insgesamt.
Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

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UNSERE NETZBETRIEBE - MEHR ALS KABEL UND ROHRE

Durch die Entflechtung und Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze sorgt die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden dafür, dass die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb geschaffen werden.

Die Stadtwerke Güstrow wirken durch Veröffentlichung aller relevanten Daten mit an der Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs. Um unserer Systemverantwortung als Versorgungsnetzbetreiber nachzukommen stellen wir Ihnen hiermit die aktuellen Geschäftsbedingungen, Informationen zur EEG-Einspeisung sowie Fachglossare zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Netzservice der Stadtwerke Güstrow zu einem telefonischen oder persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.

Feststellung der Grundversorger Strom und Gas für Haushaltskunden

Gemäß § 36 Abs. 1 EnWG wurde zum Stichtag 01.07.2021 für die nächsten drei Jahre, vom 01.01.2022 bis 31.12.2024, der Händler Stadtwerke Güstrow im Netzgebiet der Stadtwerke Güstrow als Grundversorger Strom und Gas für Haushaltskunden festgestellt.

Geschäftsbedingungen für Netzzugänge

Der »Netzzugang« ist die Aufgabe der Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zuganges zu unseren Strom- und Gasnetzen. Für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen schaffte das Energiewirtschaftsgesetz vom Juli 2005 eine neue, juristische Basis. Die Geschäftsbedingungen für den Zugang zum Stromnetz und zum Erdgasnetz erhalten Sie in den bereitgestellten Download-Dokumenten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.