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Neue Fristen zu An-, Ab- und Ummeldung beim Umzug

Was Sie jetzt wissen müssen:

Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Energieanbieters. Innerhalb eines Werktages sollen Kunden damit Klarheit darüber haben, ob und zu welchem Datum der Lieferantenwechsel vollzogen wird. Wichtig zu wissen: bestehende Kündigungsfristen bleiben dabei weiter gültig.  Doch was bedeutet das konkret für Energiekunden? Insbesondere bei Umzügen oder Eigentumswechseln gibt es neue Fristen zu beachten. Und damit der Wechsel reibungslos klappt, wird die sog. Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt, die der Verbrauchsstelle – also der Wohnung oder dem Wohnhaus – zugeordnet ist. Diese MaLo-ID steht, wie auch die Zählernummer, auf der Energierechnung. Alternativ können Sie diese beim Messstellenbetreiber anfragen.

Abmelden

Umzug rechtzeitig ankündigen

Ab Juni 2025 müssen Sie spätestens 14 Tage vor dem Wohnungswechsel über Ihren Auszug informieren. Dies können Sie einfach und bequem online über das Kundenportal machen. 

Frist beachten

Rückwirkende Bearbeitung nicht möglich

Halten Sie die Frist nicht ein, können unnötige Kosten entstehen. Rückwirkend können wir Ihre An- oder Abmeldung aus gesetzlichen Gründen nicht bearbeiten. Übermitteln Sie uns einfach am Tag der Wohnungsübergabe den Zählerstand. 

Anmelden

Rechtzeitig anmelden, um Streitigkeiten zu vermeiden

Auch beim Einzug in die neue Wohnung gilt: Ohne eine rechtzeitige Anmeldung spätestens 14 Tage vor dem Einzug wird Ihr Verbrauch dem Vormieter oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Häufig gestellte Fragen zum 24h-Lieferantenwechsel

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein. An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden. Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name des Vertragspartners
- Geburtsdatum des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer
- Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, eine rückwirkende Abmeldung systemseitig vorzunehmen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Information über eine Ab-, Um- oder Anmeldung zwingend erforderlich. Die Änderungen wurden eingeführt, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und die technische Abwicklung von Anbieterwechseln zu beschleunigen. Diese sind verpflichtet, Anfragen innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten. 

Wenn Sie vergessen,  sich vor Ihrem Umzug bei Ihrem Energielieferanten abzumelden, und es meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen – auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.

Alles wichtige zur MaLo-ID

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

  1. Sie besteht aus 11 Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
  2. Sie bleibt immer gleich, auch wenn Sie den Anbieter wechseln.
  3. Sie finden die MaLo-ID auf der Energierechnung (siehe Bild).

Bleibt meine MaLo-ID bei einem Umzug gleich?

Nein, die MaLo-ID ist fest mit der Abnahmestelle Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihrer neuen Verbrauchsstelle.