Hintergrund der neuen Regelung
Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag 2021 die Energiewirtschafts-Novelle verabschiedet. Diese sieht vor, dass der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird. Das bedeutet tiefgreifende Veränderungen in unseren energiewirtschaftlichen Prozessen und IT-Systemen, aber auch neue Herausforderungen für Sie als Kundin oder Kunde. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles reibungslos funktioniert.
Was bedeutet das für Ihren Umzug?
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich
Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr erlaubt. Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, uns mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen wie fehlende Informationen oder technische Probleme.
Tipps für Mieter und Eigentümer
Besonderheiten beim Hauskauf
Wenn Sie ein Haus kaufen, informieren Sie uns direkt nach der Übernahme des Eigentums. Teilen Sie uns den Zählerstand sowie das genaue Datum der Eigentumsübertragung mit. Dadurch sichern Sie sich eine nahtlose Versorgung und vermeiden Mehrkosten.
Die wichtigsten Punkte im Überblick