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Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
Maximal 200 Zeichen insgesamt.
Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

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24h-Lieferantenwechsel

Haben Sie einen Umzug geplant? Diese wichtigen Änderungen ab 06.06.2025 sollten Sie kennen!

24h-Lieferantenwechsel

Hintergrund der neuen Regelung

Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag 2021 die Energiewirtschafts-Novelle verabschiedet. Diese sieht vor, dass der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird. Das bedeutet tiefgreifende Veränderungen in unseren energiewirtschaftlichen Prozessen und IT-Systemen, aber auch neue Herausforderungen für Sie als Kundin oder Kunde. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles reibungslos funktioniert.

 

Was bedeutet das für Ihren Umzug?

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich

Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr erlaubt. Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, uns mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen wie fehlende Informationen oder technische Probleme.

 

Tipps für Mieter und Eigentümer

  • Zählerstand melden: Teilen Sie uns den Zählerstand Ihres alten Wohnsitzes am Tag der Schlüsselübergabe mit. Dies können Sie schnell und einfach per Mail oder telefonisch erledigen.
  • Übergabeprotokoll nutzen: Halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe.
  • Neuer Wohnsitz: Melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns. So können Sie Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder einen neuen Vertrag abschließen. Das vermeidet, dass Sie automatisch in der teureren Grundversorgung landen.
  • Als Wohnungsverwalter teilen Sie bitte Ihren Mietern diesen Sachverhalt mit.

 

Besonderheiten beim Hauskauf

Wenn Sie ein Haus kaufen, informieren Sie uns direkt nach der Übernahme des Eigentums. Teilen Sie uns den Zählerstand sowie das genaue Datum der Eigentumsübertragung mit. Dadurch sichern Sie sich eine nahtlose Versorgung und vermeiden Mehrkosten.

 

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden möglich
    (mit Einhaltung der Vertragsbindung)
  • Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 7 Tage vorher
  • Zählerstand melden: Spätestens am Tag der Übergabe
  • Grundversorgung vermeiden: Rechtzeitig Vertrag abschließen
  • Übergabeprotokoll: Nutzen Sie es als Nachweis für den Zählerstand