Was ändert sich ab 6. Juni 2025?
- Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden möglich (mit Einhaltung der Vertragsbindung)
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Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 7 Tage vorher
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Zählerstand melden: Spätestens am Tag der Übergabe
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Grundversorgung vermeiden: Rechtzeitig Vertrag abschließen
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Übergabeprotokoll: Nutzen Sie es als Nachweis für den Zählerstand
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.
